Lieferbedingungen

Lieferbedingungen (Stand 01.02.2001)

1. Auftragsbestätigung

Alle Aufträge müssen seitens des Kunden schriftlich per Post oder Fax bestätigt werden. Der Kaufvertrag kommt nur durch diese Bestätigung zustande. Mündliche Abreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

2. Lieferung

Die Lieferung erfolgt zuzüglich der entsprechenden Speditionskosten (bitte anfragen) und beinhaltet nicht das Abladen durch den Verkäufer. Voraussetzung für die Lieferung ist, daß die Baustelle mit LKW-Zug sicher angefahren werden kann. Die Lieferung erfolgt zu den üblichen Geschäftszeiten oder nach Vereinbarung. Es besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf einen bestimmten Entladetag oder -zeitpunkt.

Soweit nicht ausdrücklich Kranentladung vereinbart wurde, hat der Kunde dafür zu sorgen, daß geeignetes Ladegerät oder Helfer bei der Anlieferung vorhanden sind. Andernfalls entstehende Mehrkosten durch Standzeiten, Weitertransporte oder Einlagerungen trägt der Empfänger. Auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde, reist die Ware auf Gefahr des Empfängers, der Käufer haftet für Bruch oder Diebstahl während des Transportes. Er kann jedoch gegenüber dem Transporteur Bruchschaden anmelden, indem er dies sofort bei Annahme auf den Frachtbriefen vermerkt.

3. Natursteinbeschaffenheit

Für Art und Umfang der Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Übermittelte Bilder, Farbprospekte oder Muster stellen keine Zusicherung für Farbe und Beschaffenheit von Natursteinen dar, da sie das zu liefernde Material nicht genau charakterisieren können und Abweichungen möglich sind. Branchenübliche Reparaturen einzelner Stücke mit Polyesterharzen, Steinkitt oder ähnlichem stellen keinen Reklamationsgrund dar. Andersfarbige Einschlüsse in Natursteinen sind möglich und handelsüblich. Platten und Fertigarbeiten können um bis zu ca. 10 % der angegebenen Stärke variieren, es sei denn sie wurden als kalibrierte Ware bestellt.

 4. Lieferzeit

Die Lieferzeit wird von uns unter Berücksichtigung eines normalen Produktionsablaufes und normaler Verkehrsbedingungen angegeben und ist nur annähernd. Überschreitungen der Lieferzeit berechtigen den Käufer nicht zu Schadenersatzansprüchen. Höhere Gewalt entbindet uns in jedem Fall von eingegangenen Lieferverpflichtungen. Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Käufer nur verlangen, wenn der Verkäufer den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Weitere Gewährleistungsansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, insbesondere übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung für Folgeschäden, sofern diese nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers zurückzuführen sind.

 5. Beanstandungen

Das gelieferte Material ist unverzüglich auf Mängel und Maßgenauigkeit zu untersuchen. Eine Beanstandung der Ware muss im Beisein des Transporteurs unmittelbar nach dem Abladen erfolgen. Verpackte Ware ist zu diesem Zweck zu öffnen. Sollte die Sendung offensichtlich fehlerhaft sein, so sind wir im Beisein des Transporteurs telefonisch zu unterrichten, um das weitere Verfahren abzustimmen. Sollte im Telefonat keine Einigung erzielt werden, so hat der Empfänger die Ware bei Wahrung seiner Rechte dennoch entgegenzunehmen und zu bezahlen. Später als 7 Tage nach der Anlieferung eingehende Reklamationen in Bezug auf nicht unmittelbar erkennbare Mängel und Beanstandungen nach Weitertransport oder Weiterverarbeitung werden von uns abgelehnt. Unwesentliche Mängel stellen keinen Reklamationsgrund dar.

Erforderliche Nachbesserungen oder eine Nachlieferung einzelner Teile der Sendung entbinden den Käufer nicht von der Einhaltung der vereinbarten Zahlungsfrist. Nur der anteilige Wert nachzuliefernder Teile kann in diesem Fall bis zum Tag der Nachlieferung einbehalten werden. Für die Nachlieferung ist mindestens eine der ursprünglichen Lieferfrist entsprechende Zeitspanne einzuräumen.

6. Zahlung

Bei Auftragserteilung hat der Kunde eine Anzahlung in Höhe von 30% des Bruttorechnungsbetrags an uns zu überweisen. Der Produktionsbeginn oder die Auslieferung der Sendung erfolgt nicht vor dem Eingang des Anzahlungsbetrages.

Sofern keine besondere Vereinbarung vorliegt ist die Bezahlung der Ware bei Anlieferung in bar an den Transporteur fällig. Sämtliche Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank/Europäischen Zentralbank ab dem Tage der vereinbarten Fälligkeit der Rechnung zu berechnen. Der Eintritt des Zahlungsverzugs nach dem Tag der Fälligkeit muss dem Schuldner nicht nochmals eigens schriftlich mitgeteilt werden.

Erscheint uns die Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Käufers zweifelhaft, so sind wir auch nach Abschluss eines Liefervertrages berechtigt, Vorauskasse oder Sicherheitsleistung oder die sofortige Begleichung etwa schon bestehender, wenn auch noch nicht fälliger Forderungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

7. Sonstiges

Sämtliche Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich. Die in den Listen angegebenen Preise sind Tagespreise und können ohne Ankündigung jederzeit geändert werden. An speziell ausgearbeitete Angebote an benannte Interessenten halten wir uns jedoch 30 Kalendertage gebunden.

Als Erfüllungsort und Gerichtstand gilt Reutlingen als vereinbart.

Anderslautende Annahme-, Einkaufs-, Lieferungs- oder Zahlungsbedingungen des Käufers gelten nicht als Vertragsunterlagen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht nochmals bei Vertragsabschluß widersprechen.

Die evtl. Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Lieferbedingungen soll die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berühren.

Hiermit anerkenne(n) ich/wir die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Fa. Oliver Weinmann als Grundlage des Kaufvertrages.

 

............................................................................ (Ort, Datum)

............................................................................... (rechtsverbindliche Unterschrift)

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